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Notenverbesserung

Notenverbesserung

In fast allen Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik wird den Studierenden die Möglichkeit zu einer Wiederholung bereits bestandener Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung eingeräumt.

Achtung, Ausnahmefälle: In den Prüfungs- und Studienordnungen Master Hauptfach Informatik (2010) sowie Bachelor Nebenfach Medieninformatik mit 60 ECTS (2007) wird eine Wiederholung von bereits bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung generell ausgeschlossen.

Die Regelungen zur Notenverbesserung finden Sie in den Prüfungs- und Studienordnungen jeweils in §11.

Dabei sehen die neueren Prüfungs- und Studienordnungen ab 2018 und die des Bachelor Hauptfach Informatik mit 60 ECTS Nebenfach von 2015 eine einmalige Wiederholbarkeit bereits bestandener Prüfungen zum nächstmöglichen regulären Termin vor. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind jeweils Bachelorarbeit und Disputation.

Generell ist mit dem nächstmöglichen regulären Termin der erste Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung gemeint. Sofern zu einem früheren Zeitpunkt ein zweiter Prüftermin angeboten wird, darf dieser ebenfalls genutzt werden – womit aber der einmalige Versuch zur Notenverbesserung als verbraucht gilt.

Die älteren Prüfungs- und Studienordnungen von vor 2018 sehen hingegen fast alle eine einmalige Wiederholbarkeit vor, ohne dass es hierfür Fristen (außer den von der Höchststudiendauer gesetzten) gäbe. Die Mehrzahl von ihnen spezifiziert aber über die Bachelorarbeit und Disputation hinaus noch weitere Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, in der eine Notenverbesserung nach bereits bestandener Prüfung ausgeschlossen ist.

In nachfolgenden Tabellen haben wir die Regelungen zur Notenverbesserung in den Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik für Sie zusammengefasst.

Neuere Prüfungs- und Studienordnungen ab 2018

Bachelorstudiengänge

Prüfungs- und Studienordnung

Regelung § 11

Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden?

BA Informatik mit Nebenfach im Umfang von 30 ECTS (2022)

BA Informatik mit Nebenfach im Umfang von 60 ECTS (2022)

BA Informatik mit integriertem Anwendungsfach (2022)

BA Medieninformatik (2022)

BA Medieninformatik (2018)

(9) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme der Bachelorarbeit (§ 14) und der Disputation (§ 15)

 

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

BA Informatik NF 30 und 60 ECTS (2022)

(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme der Bachelorarbeit (§ 14) und der Disputation (§ 15)

 

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

BA Medieninformatik NF 60 ECTS (2022)

(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

Masterstudiengänge

Prüfungs- und Studienordnung

Regelung § 11

Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden?

MA Informatik (2022)

 

MA Medieninformatik (2022)

 

MA Mensch Computer Interaktion (2022)

(9) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme der Masterarbeit (§ 14) und der Disputation (§ 15)

 

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

MA Informatik NF 30 ECTS (2022)

(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

Ältere Prüfungs- und Studienordnungen vor 2018

Bachelorstudiengänge:

Prüfungs- und Studienordnung

Regelung § 11

Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden?

BA HF Informatik plus Statistik/ Computerlinguistik/ Mathematik (2010)

BA HF Informatik 150 ECTS (2010)

(6) bzw. (7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen, bei denen einen Notenverbesserung ausgeschlossen ist:  

-        Bachelorarbeit (§ 14)

-        Disputation (§ 15)

-        WP 1 „Softwareentwicklungspraktikum“

-        WP 2 „Systempraktikum“

Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer

BA HF Informatik 120 ECTS (2015)

(7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal, zum nächstmöglichen regulären Termin, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen, bei denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist:

-        WP 1 Softwareentwicklungspraktikum

-        WP 2 Systempraktikum

Die Regelungen in §14 und §15 stellen klar, dass auch bei Bachelorarbeit und Disputation keine Möglichkeit zur Notenverbesserung besteht.

nächstmöglicher Termin nach Möglichkeit zur Wiederholung der Lehrveranstaltung

ein angebotener zweiter Prüftermin vor der Möglichkeit zur Wiederholung darf genutzt werden, der Versuch zur Notenverbesserung ist dann mit Wahrnehmung dieser Möglichkeit verbraucht.

BA HF Medieninformatik (2010)

 (7): Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, in denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist:

-        Bachelorarbeit (§ 14)

-        Disputation (§ 15)

-        P 9 „Medientechnik“

-        Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung P 15.2 „Projektkompetenz Multimedia“,

-        WP 1 „Softwareentwicklungs-Praktikum“

-        WP 2 „Systempraktikum“

-        Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 16.3 „Concept Development“

-        Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 18.1 „Kurs Zeichnen und Skizzieren von Szenarien“

-        der Modulteilprüfung zu der Lehrveranstaltung WP 18.2 „Teilnahme an 3 Benutzerstudien“

Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer

BA NF Medieninformatik 60 ECTS (2007)

(6) Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

 

BA NF Informatik  mit 15, 30 oder 60 ECTS (2010)

(6) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulprüfung, in der eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist:

P 2 „Softwareentwicklungspraktikum“ im Rahmen des Studiums des Fachs Informatik als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten

Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer

 
Masterstudiengänge

Prüfungs- und Studienordnung

Regelung § 11

Welche Termine dürfen zur Notenverbesserung genutzt werden?

MA Informatik  HF (2010)

(7) Wiederholung einer bereits bestandenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich

 

MA Medieninformatik (2010)

 

MA Mensch Computer Interaktion (2012)

(7) bzw. (9) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich, mit Ausnahme folgender Modulteilprüfungen, bei denen eine Notenverbesserung ausgeschlossen ist:

 

        - Masterarbeit (§ 13)

        - Disputation (§ 14)

 

Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer

MA Informatik NF 30 ECTS (2012)

(8) Wiederholung zur Notenverbesserung einmal möglich

Keine Terminvorgaben innerhalb der Höchststudiendauer


 

Notenverbesserung nach bestandener Abschlussprüfung

Sofern die für Sie geltende Prüfungs- und Studienordnung eine Notenverbesserung zulässt, können Sie eine solche auch noch nach bestandener Abschlussprüfung anstreben.

In diesem Falle müssen Sie sich aber umschreiben, der Vorgang zählt als „Fachwechsel“. Voraussetzung für eine Umschreibung zur Notenverbesserung ist eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Prüfungsamtes sowie die bereits erfolgte Eintragung der Abschlussprüfung im Studierendenverwaltungssystem.

Weitere Informationen und das notwendige Antragsformular finden Sie hier: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/fachwechsel/.