Institut für Informatik
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Informationen zum Umgang mit Überschreitungen der Höchststudiendauer im Zuge der Umstrukturierung der Prüfungsämter Informatik und Medieninformatik

Im Rahmen des Umzugs in das Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt (PANI) werden wir allen Studierenden, die im Sommersemester 2024 die Höchststudiendauer bereits überschritten haben oder dies mit dem Ende des Sommersemesters 2024 tun, die Gelegenheit geben, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an pruefungsamt@ifi.lmu.de. Nutzen Sie als Betreff "Antrag auf Verlängerung des Studiums nach Überschreitung der Höchststudiendauer". 

Bitte begründen Sie Ihren Antrag nachvollziehbar und legen, soweit möglich, Belege für Ihre Angaben vor.

Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:

  • Name, Matrikelnummer und Studiengang sowie PO-Version (diese können Sie im LSF einsehen)
  • Begründungtext
  • soweit vorhanden entsprechende Belege
  • einen realistischen Studienplan, aus dem ersichtlich wird, in welcher Zeit/ Semesterzahl Sie die noch fehlenden Prüfungsleistungen aus Ihrer Sicht erwerben können

Wer sich frühzeitig und proaktiv an uns wendet, erhält frühzeitig Planungssicherheit.

Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2024 werden wir schrittweise alle betroffenen Studierenden individuell anschreiben und unter Setzung einer Sechswochenfrist zur Antragstellung auffordern.

Dazu aufgeforderte Studierende, die nicht fristgerecht einen Antrag stellen, melden wir der Studentenkanzlei zur Exmatrikulation.

 

 

Hintergrund und weiterführende Informationen

Die Regelungen zur Höchststudiendauer in den verschiedenen Prüfungs- und Studienordnungen der Informatik und Medieninformatik und Hinweise auf die Konsequenzen einer Überschreitung der Höchststudiendauer finden sie hier.

Es zählt jeweils das prüfungsrechtliche Fachsemester.

Inwieweit die Coronasemester in Ihrem Falle zu Abweichungen zwischen Immatrikulationsfachsemestern und prüfungsrechtlichen Fachsemestern führen, können Sie überprüfen, indem Sie sich im Selbstbedienungsportal für Studierende der LMU eine Bescheinigung über Ihre prüfungsrechtliche Fachsemesterzahl herunterladen.

Achtung: Diese Bescheinigungen beziehen lediglich die Coronasemester mit ein. Es kann unter Umständen auch aus anderen Gründen zu Abweichungen zwischen prüfungsrechtlichen und Immatrikulations-Fachsemestern kommen. Im Zweifel fragen Sie beim Prüfungsamt nach.


Sollten Sie die Höchststudiendauer im Sommersemester 2024 bereits überschritten haben oder die Höchststudiendauer mit Ende des Sommersemester 2024 überschreiten, haben Sie damit laut Prüfungs- und Studienordnungen alle noch nicht erfolgreich abgelegten Modulprüfungen endgültig nicht bestanden.

Laut der Prüfungs- und Studienordnungen gelten Modulprüfungen dann als endgültig nicht bestanden, wenn die Gründe für das Nichtbestehen in der gesetzten Frist selbst zu vertreten sind. Sollten die Gründe für das Nichtbestehen der noch offenen Modulprüfungen aus Ihrer Sicht nicht selbst zu vertreten sein, kann ein Antrag auf Verlängerung der Frist für das Bestehen der noch ausstehenden Modulprüfungen an den Prüfungsausschuss gestellt werden. 

Im Zuge des Umzugs in das Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt (PANI) werden wir allen Studierenden, die im Sommersemester 2024 die Höchststudiendauer bereits überschritten haben oder dies mit dem Ende des Sommersemesters 2024 tun werden, die Gelegenheit geben, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Jeder eingehende Antrag wird individuell geprüft. Sie erhalten in der Folge einen Bescheid, der ihnen entweder eine spezifische Fristverlängerung genehmigt, oder die Ablehnung des Antrages begründet

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einzelner Anträge aufgrund des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir möchten Studierende, sofern ein Abschluss innerhalb einer Fristverlängerung realistisch möglich ist, bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen.

Sofern dies nicht möglich ist, und wir das endgültige Nichtbestehen der Studentenkanzlei melden müssen, beraten wir gerne zu nächsten Schritten und möglichen Alternativen.