Informationen zum Umgang mit endgültigem Nichtbestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Zuge der Umstrukturierung der Prüfungsämter Informatik und Medieninformatik
Im Rahmen des Umzugs in das Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt (PANI) werden wir allen Studierenden, die im Sommersemester 2024 die GOP bereits endgültig nicht haben oder dies mit dem Ende des Sommersemesters 2024 tun, die Gelegenheit geben, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Bitte schicken Sie Ihren Antrag an pruefungsamt@ifi.lmu.de. Nutzen Sie als Betreff "Antrag auf Verlängerung der Fristen für die GOP". Bitte begründen Sie Ihren Antrag nachvollziehbar und legen, soweit möglich, Belege für Ihre Angaben vor. Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:
Wer sich frühzeitig und proaktiv an uns wendet, erhält frühzeitig Planungssicherheit. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2024 werden wir schrittweise alle betroffenen Studierenden individuell anschreiben und unter Setzung einer Dreiwochenfrist zur Antragstellung auffordern. Dazu aufgeforderte Studierende, die nicht fristgerecht einen Antrag stellen, melden wir der Studentenkanzlei zur Exmatrikulation. |
Hintergrund und weiterführende Informationen
Die Regelungen zur GOP in den verschiedenen Bachelorprüfungsordnungen der Informatik und Medieninformatik sowie Hinweise auf die Konsequenzen des Nichtbestehens finden Sie hier.
Laut der Prüfungs- und Studienordnungen gelten die als GOP ausgewiesenen Modulprüfungen dann als endgültig nicht bestanden, wenn die Gründe für das Nichtbestehen in der gesetzten Frist selbst zu vertreten sind. Sollten die Gründe für das Nichtbestehen der noch offenen Modulprüfungen aus Ihrer Sicht nicht selbst zu vertreten sein, kann ein Antrag auf Verlängerung der Frist für das Bestehen der noch ausstehenden Modulprüfungen an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Im Zuge des Umzugs in das Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt (PANI) werden wir allen Studierenden, die im Sommersemester 2024 die GOP bereits endgültig nicht haben oder dies mit dem Ende des Sommersemesters 2024 tun werden, die Gelegenheit geben, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
Jeder eingehende Antrag wird individuell geprüft. Sie erhalten in der Folge einen Bescheid, der ihnen entweder eine Fristverlängerung genehmigt, oder die Ablehnung des Antrages begründet.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einzelner Anträge aufgrund des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sofern wir das endgültige Nichtbestehen der Studentenkanzlei melden müssen, beraten wir gerne zu nächsten Schritten und möglichen Alternativen.