Institut für Informatik
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Frequently Asked Questions

Hier werden nach und nach Fragen beantwortet. Wenn Sie Vorschläge, schicken Sie eine Email an die Adressen für Administratives und für Fachbezogenes.

ERASMUS+, SEMP und EUGLOH

Bewerbung

  • Als Sprachnachweise können Sie eine Kopie des Abiturzeugnisses oder einen anderer Sprachnachweis (Zertifikat vom LMU Sprachenzentrum, DAAD-Sprachzeugnis, TOEFL...) einreichen.
  • Wir haben ein Gesamtkontingent an Plätzen pro Partneruniversität pro Jahr. Bei der Bewerbung für einen einsemestrigen Aufenthalt hat es daher keinen Einfluss auf Ihre Bewerbungschancen, ob Sie sich fürs Winter- oder Sommersemester bewerben.
  • Schreiben Sie Ihr Motivationsschreiben bevorzugt auf Deutsch; Englisch ist aber auch möglich. Geben Sie nur ein Schreiben für Ihre erste Priorität ab. Optional: wenn Sie zusätzlich spezifisch noch etwas zu einer weiteren Priorität sagen möchten, dann können Sie einen kurzen(!) Absatz in das in das selbe Schreiben einfügen.

Informationen zu den Partnerhochschulen

  • Suchen Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten nach dem Stichwort "Incoming students". Dort finden Sie Hinweise zu benötigten Dokumenten für die Immatrikulation (nach Platzzusage und Nominierung) und oft auch Links zu den Kurskatalogen.
  • Lesen Sie die Erfahrungsberichte in MoveON.

Formulare und Ablauf

Das International Office setzt für nominierte Outgoing-Studierende einen Moodle-Kurs auf, in dem Sie Informationen zum Grant Agreement, Fördersätzen, Unterkunftssuche etc. sowie Formulare wie für den Erfahrungsbericht erhalten. Der Zugangsschlüssel wird vom International Office an alle Nominierten verschickt.

Learning Agreement (LA)

  • Das International Office benötigt das LA spätestens vier Wochen nach Antritt des Studiums an der Gasthochschule.
  • Das Stipendium wird erst ausgezahlt, wenn das LA beim International Office der LMU eingetroffen ist, daher raten wir, das Dokument vorher auszufüllen und unterschreiben zu lassen, auch wenn die Kurswahl noch nicht ganz sicher ist. Vor Ort können dann noch Änderungen gemacht werden. Das ist zwar mehr Papierkram, aber dafür haben Sie das Geld früher auf dem Konto.
  • Sie sollten versuchen, ein LA zu erstellen, das Ihren Wünschen und Plänen für den Auslandsaufenthalt nahekommt. Meist ist es so, dass die Studierenden Kurse angeben und wenn sie vor Ort sind, das LA korrigieren müssen, weil es entweder die Veranstaltung doch nicht gibt oder andere interessanter erscheinen.
  • Wenn die Gastuniversität dies akzeptiert, verwenden Sie möglichst ein Online Learning Agreement. Geben Sie unbedingt erasmus-koord[at]ifi.lmu.de als Emailadresse für die Responsible Person der Sending Institution an, damit wir zuverlässig Änderungsbenachrichtigungen bekommen.
  • Sprechen Sie mit uns die Kurse ab, die Sie gerne an der Gasthochschule besuchen möchten. Orientieren Sie sich an den Kursen, die in den letzten Semestern angeboten wurden, falls das aktuelle Kursprogramm noch nicht veröffentlicht wurde.
  • Potenzielle Anrechnunge besprechen Sie bitte mit dem Fachkontakt.

Zu erbringende Leistungen an der Gasthochschule und deren Anerkennung

  • Sie sollten Vorlesungen im Umfang von 30 ECTS, mindestens jedoch 24, im Ausland erbringen.
  • Im aktuellen LA sollten die anzuerkennenden Module gekennzeichnet sein. Für Wahlpflichtfächer im Master reicht der Code "WP" mit dem Titel "Wahlpflichtfach" in Tabelle B.
  • Für die Anerkennung der Veranstaltungen bitte die entsprechende Modulbeschreibung der Gasthochschule beifügen.
  • Zur Verbuchung der erbrachten Leistungen durch das Prüfungsamt kontaktieren Sie bitte den Fachkontakt. Wir benötigen dann u.a. Ihr Transcript von der Gastuniversität und Ihr Learning Agreement. Ihre Leistungen werden nicht automatisch anerkannt!
  • Wenn es Ihr Studium erlaubt, müssen Sie die absolvierten Veranstaltungen nicht anerkennen lassen, Sie müssen aber mindestens 10 ECTS geschafft haben, um die volle Stipendienrate zu erhalten.

Für alle Auslandsaufenthalte

Beurlaubung

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester. Sie können sich beurlauben lassen, müssen dies aber nicht. Die LMU gewährt für Auslandsaufenthalte bis zu zwei Urlaubssemester, die jeweils nach der Rückmeldung bis spätestens 30. Oktober für das Wintersemester und bis spätestens 30. April für das Sommersemester in der Studentenkanzlei zu beantragen sind. Sie müssen aber auch bei einer Beurlaubung Ihre Semesterbeiträge zahlen, können währenddessen an der LMU keine Prüfungen abgeben und erhalten kein Inlands-BAföG. In den meisten Fällen lohnt sich eine Beurlaubung daher nicht.